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Wichtig zu wissen

Hypnotherapeutischer Grundsatz

Die Hypnosetherapie soll keine Grundtherapie wie die Psychotherapie oder die Schulmedizin konkurrieren oder ersetzen, sondern diese komplementieren, das heisst ergänzen. Bitte begib Dich bei Pathologien in psychotherspeutische oder schulmedizinische Betreuung und eruiere mit Deinem Grundtherapeuten, ob eine ergänzende Hypnosetherapie den Prozess fördern oder eben hilfreich ergänzen kann.

Solltest Du in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Betreuung sein, bin ich darauf angewiesen, diese Information zu erhalten. Ohne die Einwilligung des entsprechenden Psychotherapeuten oder Psychiaters zur Behandlung durch mich als Therapeutin wird leider keine analytische Hypnosetherapie durchgeführt.

 

Es versteht sich von selbst, dass Hypnosetherapie keine Versprechen hinsichtlich direkter Besserung oder ganzheitlicher Heilung in Bezug auf medizinische und psychiatrische Krankheitsbilder machen kann. Hypnonsetherapie ist eine komplementärmedizinische Methode, die ergänzend zur Schulmedizin oder Psychotherapie beigezogen werden kann, und dient nicht als Ersatz ärztlicher,  psycho-therapeutischer Konsultationen oder Betreuung. Ich kooperiere proaktiv mit medizinischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Fachkompetenzen.

 

Praxis-Eethik

Ich gehe unter allen Umständen gewissenhaft mit dem mir von Dir entgegengebrachten Vertrauen um und arbeite ausschliesslich im Rahmen meiner Ausbildung und Kompetenzen, sowie im Rahmen des Gesetzes.

Alle Inhalte unterliegen der vollumfänglichen Schweigepflicht und ich gewährleiste, dass keine Inhalte an Drittpersonen gelangen.

Die Hypnosetherapie eignet sich insbesondere zur komplementären Ergänzung der bisherigen Therapieformen.

Negative Folgewirkungen können ausgeschlossen werden.

Eine Beanspruchung der hypnotherapeutischen Leistung schliesst die Notwendigkeit ärztlicher oder weiterer psychotherapeutischer Konsultationen nicht aus.

Im Rahmen der Hypnosetherapie werden keine Krankheitsbilder ganzheitlich therapiert.

Für die Anwendung hypnoanalytischer Therapieformen (regressive Therapie) bevorzuge ich bei Bedarf – mit Deinem Einverständnis und Deiner schriftlichen Entbindung vom Arztgeheimnis – Rücksprache mit dem zuständigen Arzt, Psychiater oder Psychotherapeuten zu halten.

Ich sehe davon ab die Hypnosetherapie durchzuführen wenn sich aufgrund Deines Verhaltens, Deinem Auftreten oder Deiner Aussagen darauf schliessen lässt, dass eine Untersuchung durch einen Psychiater, oder Psychotherapeuten indiziert ist.

Ich verspreche Dir keine Resultate, die ich nicht erreichen kann, und gebe keinen Rat, der ausserhalb meiner Kompetenz liegt.

Ich versuche zu erkennen, ob Du einen Nutzen aus unserer Zusammenarbeit ziehst; ist dies nicht der Fall, werde ich Dich zu einer Veränderung oder zur weiteren Behandlung durch eine andere Fachperson ermutigen.

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